Straßenrecht zwischen Bewahrung und Technizität.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Im wesentlichen beruht das heutige Straßenrecht noch auf den Grundsatzentscheidungen des Bundesfernstraßengesetzes vom 6.8.1953. Der Autor geht ausführlich auf den historischen Standort des Straßenrechts ein, legt die verfassungsrechtlichen und administrativen Vorbedingungen des neuen Straßenrechts dar und analysiert die Sach- und Systemgerechtigkeit dieses Rechts. Nach Auffassung des Autors ist zu wünschen, dass die Straßenrechtsgesetzgebung über die Verwaltungstechnizität hinaus fortschreitet zu einer sach- und systemgerechten Kodifikation. Das Straßenrecht gehört zu den wichtigsten Verwaltungsrechtsgebieten und würde es verdienen, neu durchdacht zu werden. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Verkehr, Straßenrecht, Fernstraßengesetz, Standortbestimmung, Organisationsstruktur, Kompetenz, Funktionsdefizit, Systemschwäche, Neuansatz, Kodifikation, Verwaltungsrecht

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Deutsches Verwaltungsblatt 94(1979)Nr.1/2, S.1-14, Lit.

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Recht, Verkehr, Straßenrecht, Fernstraßengesetz, Standortbestimmung, Organisationsstruktur, Kompetenz, Funktionsdefizit, Systemschwäche, Neuansatz, Kodifikation, Verwaltungsrecht

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