Sterilisationen in Köln auf Grund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 nach den Akten des Erbgesundheitsgerichts von 1934 bis 1943. Ein systematischer Beitrag zur gerichtsmedizinischen, sozialen und soziologischen Problematik, - erstellt mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung durch den Siemens-Computer 4004/55.
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SEBI: 80/3024
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DI
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Abstract
Die Studie liefert umfangreiches empirisches Material über die Anwendung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.7.1933 in Köln. Aufgrund der Tatsache, daß auch heute im Rahmen der ,,Bevölkerungsexplosion'' die Sterilisierung wieder lebhaft diskutiert wird, geht der Autor dem Problem nach, Beurteilungskriterien für die Beantwortung der Frage pro oder contra Sterilisation zu erhalten. Die Antwort auf die Frage wird in der vorliegenden Untersuchung aus dem Aktenmaterial des Kölner Erbgesundheitsgerichts gesucht. Aus der vielseitigen Problematik der Sterilisation werden drei Seiten beleuchtet die medizinische, die sozialpolitische und die soziologische. Der Autor plädiert für eine informative umfassende Diskussion in der Bevölkerung, mit dem Ziel, deutlich zu machen, daß genetische Vererbung stattfindet und Formen gefunden werden müssen, eine humane Handhabung der Sterilisation möglich zu machen. Die Arbeit propagiert die ,,Notwendigkeit der Erbhygiene'' und fordert den ,,Willen zur Eugenik''. sg/difu
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Sterilisation, Erbkrankheit, Stadtgeschichte, Gesundheitswesen, Rechtsgeschichte
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Köln: (1971), 245 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.
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Sterilisation, Erbkrankheit, Stadtgeschichte, Gesundheitswesen, Rechtsgeschichte