Die Mehrbelastung nach § 3 des Einführungsgesetzes zu den Realsteuergesetzen.
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SEBI: 79/4210
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DI
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Abstract
Gegenstand dieser Untersuchung ist die in § 3 des Einführungsgesetzes zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 geschaffene Regelung, die es der Gemeinde gestattet, die Hebesätze für die Realsteuern für einen Teil des Gemeindebezirks oder für eine Gruppe von Steuergegenständen höher als die allgemeinen Hebesätze festzusetzen. Es handelt sich also um die Erhebung in Form der Mehrbelastung. Die Studie untersucht die Mehrbelastung in rechtlicher Hinsicht und in ihren praktischen Ergebnissen, also ob sie eine geeignetere Erhebungsform als die Gebühren und Beiträge darstellt. Die Studie kommt zu dem Resultat, daß die Erhebung der Kosten für die Einrichtungen der Müllabfuhr, Straßenreinigung und Entwässerung im Wege der Grundsteuermehrbelastung im Vergleich zur Erhebung über Gebühren und Beiträge zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führt. Der Anwendung der Grundsteuermehrbelastung steht jedoch z.Z. der Einwand der Grundsteuerbefreiungen und Grundsteuervergünstigungen entgegen. sg/difu
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Realsteuer, Grundsteuer, Gemeindesteuer, Grundsteuermehrbelastung, Gebühr, Steuer
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Münster: (1968), XLIV, 262 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1968)
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Realsteuer, Grundsteuer, Gemeindesteuer, Grundsteuermehrbelastung, Gebühr, Steuer