Aufgabengliederungsplan der Stadt Nürnberg (AGP). OrgA 110. Anordnung des Oberbürgermeisters, nur für den inneren Dienstgebrauch.

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1978

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SEBI: 78/5822-4

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Die von der Stadt Nürnberg zu erfüllenden Verwaltungsaufgaben werden nach ihrem sachlichen Zusammenhang gruppiert und auf einzelne Referate und Dienststellen verteilt. Die Aufgabenzuweisung ist für alle Dienststellen verbindlich. Der Aufgabengliederungsplan soll unter anderem eine eindeutige Abgrenzung der Aufgabenzuweise auf die Referatsbereiche und Dienststellen ermöglichen und einem häufigeren Wechsel im Aufgabengefüge Rechnung tragen.

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Nürnberg: (1978), 162 S., Tab.

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