Kommunaler Jugendplan. Allgemeiner Teil. 5 Bände.

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1977

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SEBI: 78/3964-1-4

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Der kommunalen Jugendhilfe ist die Aufgabe zugewiesen, nicht nur Ausfallbürgschaft in Erziehungsnotständen zu leisten, sondern sie soll allen jungen Menschen und Eltern Hilfen und Möglichkeiten anbieten, die den Sozialisationsprozeß des einzelnen fördern und unterstützen.Damit wird die Jugendhilfe zu einem notwendigen und unverzichtbaren Erziehungsträger neben Elternhaus, Schule und Berufsausbildung.Der vorliegende erste Teil des kommunalen Jugendplans der Stadt München befaßt sich mit der Sozialisation und ihren Problemlagen.Als Aufgaben für die Träger im Planungsprozeß werden verschiedene Grundsätze für die Zukunftsplanung formuliert Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe, zur frühzeitigen prophylaktischen Hilfe, der Chancengleichheit, der regionalen Priorität und der Bedürfnisgerechtheit. vk/difu

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München: Selbstverlag (1977), 44 S., Lit.

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Kommunaler Jugendplan; 1

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