Die Privilegierungen und die Versagungsgründe des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsrechts.

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SEBI: 79/5635

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Abstract

Auf dem Gebiet der Landwirtschaft führte die grundsätzliche Freiheit der Veräußerung und Verpachtung von Grundeigentum vielfach zu einer unwirtschaftlichen Zerstückelung des Grundeigentums.Hierdurch wurde die landwirtschaftliche Erzeugung beeinträchtigt.Seit 1918 wurde daher der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr unter staatliche Kontrolle gebracht, die seitdem nicht wieder beseitigt worden ist.Gegenwärtige Rechtsgrundlagen sind das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) von 1961 und das Landpachtgesetz von 1952.Die Arbeit befaßt sich mit der Lenkung des Eigentumverkehrs, der im I.Abschnitt des GrdstVG geregelt ist.Nachdem die geschichtliche Entwicklung der Beschränkungen in der Verfügung über landwirtschaftliche Grundstücke seit dem römischen Recht dargestellt worden ist, werden die Privilegierungen und Versagungsgründe des geltenden Rechts untersucht und anschließend an dem Grundgesetz gemessen.Der Verfasser kommt zu Ergebnis, daß das Ziel des Gesetzes, die Landwirtschaft durch administrative Eingriffe leistungsfähig zu erhalten, eher das Gegenteil bewirkt habe.Das Gesetz habe erheblich zu einer nicht wettbewerbsfähigen und in ihrer Struktur unzeitgemäßen Landwirtschaft beigetragen. eb/difu

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Landwirtschaftliche Fläche, Grundstück, Verkehrsrecht, Bodenverkehr, Grundstückslenkung, Bodenrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Landwirtschaft, Rechtsgeschichte

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Köln: (1964), XXIII, 177 S., Lit.

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Landwirtschaftliche Fläche, Grundstück, Verkehrsrecht, Bodenverkehr, Grundstückslenkung, Bodenrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Landwirtschaft, Rechtsgeschichte

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