Rechtsfragen zum Gesamthafenbetrieb.

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SEBI: 79/5639

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Abstract

Ein Hafen besteht aus einer Vielzahl einzelner Betriebe, die am Güterumschlag vom Landweg auf den Wasserweg und umgekehrt beteiligt sind.Die Gesamtheit der Hafenbetriebe wird von besonderen, kurzfristigen Schwankungen des Arbeitsanfalls betroffen, die bedingt sind durch das unregelmäßige Einlaufen von Schiffen sowie die wechselnde Anlieferung von Gütern aus dem Hinterland.Die Hauptbetroffenen sind die Hafenarbeiter, die früher je nach Beschäftigungslage eingestellt bzw. entlassen wurden.Daher wurde durch Gesetz ein besonderer Arbeitgeber für Hafenarbeiter geschaffen, indem man vom Hafen als einer fiktiven Einheit ausging.Der Gesamthafenbetrieb entstand.Der Autor gibt einen Überblick über die bestehende Rechtslage, insbesondere über die fiktive Betriebs- und Arbeitgebereigenschaaft des Gesamthafenbetriebs, die Errichtung und Auflösung von Gesamthafenbetrieben, ihre Rechtsnatur, das rechtliche Verhältnis zu den Hafenarbeitern und die Beziehungen zu den Einzelbetrieben. chb/difu

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Hafen, Hafenbetrieb, Hafenarbeiter, Sozialwesen, Arbeit, Arbeitsbedingung, Gesetzgebung, Wasserweg

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Köln: (1965), XI, 114 S., Lit.

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Hafen, Hafenbetrieb, Hafenarbeiter, Sozialwesen, Arbeit, Arbeitsbedingung, Gesetzgebung, Wasserweg

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