Reichswald und Reichswaldgenossenschaft. Die rechtshistorische Entwicklung einer Nutzungsgemeinschaft im Bereiche Kaiserslautern.
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1978
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SEBI: 79/5175
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Zusammenfassung
Die Arbeit folgt der Erkenntnis, daß die Form der Einzelbetrachtung die einzige Möglichkeit ist, um ein annähernd der Wirklichkeit entsprechendes Bild des ansonsten in seiner Vielfalt nicht zu fassenden Forstrechts zu bekommen. An Hand des Reichswaldes und der Reichswaldgenossenschaft (RWG) aus dem Gebiete Kaiserslautern werden die Rechtsverhältnisse am Wald vom Mittelalter bis in die Neuzeit dargestellt. Darüberhinaus wird den Fragen nachgegangen, die heute noch im Rechtsverkehr mit der RWG von Bedeutung sind. Eigentümer des Reichswalds ist das Land Rheinland-Pfalz, die Nutzungen stehen heute den Reichswaldgemeinden zu. Der einzelne Einwohner dieser Gemeinden hat nur einen Anspruch auf Teilnahme an den den Gemeinden zustehenden Nutzungsrechten. In bezug auf den zuständigen Klageweg kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Staat und der RWG der Zivilrechtsweg, bei Streitigkeiten zwischen den Reichswaldbürgern und der RWG der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Zwei Karten ergänzen die Arbeit. eb/difu
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Kaiserslautern: (1978), XXII, 157 S., Kt.; Lit.