Administrative Preispolitik öffentlicher Unternehmen. Gebühren und Tarife als Mittel zur Lenkung der Nachfrage nach Öffentlichen Leistungen.

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SEBI: 79/4683

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Zusammenfassung

Die gemeinwirtschaftliche Aufgabenstellung öffentlicher Unternehmen äußert sich darin, daß sie die Marktwirtschaft in festgelegten Bereichen ergänzen, korrigieren oder ersetzen.Die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben müssen für jedes öffentliche Unternehmen in der einzelwirtschaftlich operationalen Zielkonzeption konkretisiert werden.Danach sind die betrieblichen Kapazitäten zu bemessen und die Preise so zu gestalten, daß die bereitgestellten Kapazitäten im politisch gewünschten Umfange genutzt werden.Das bedeutet, daß es kein von vornherein richtiges Preisrezept gibt.Dies gilt besonders für die aus gesamtwirtschaftlichen Effizienzüberlegungen abgeleiteten Kostenprinzipien.Die Forderung nach gesamtkostendeckenden Preisen widerspricht der Aufgabenstellung öffentlicher Unternehmen, die sich gerade aus dem Versagen des Marktmechanismus in bestimmten Bereichen ableitet.Das Grenzkostenpreisprinzip ist ein mit Einschränkungen brauchbares Preisprinzip für öffentliche Unternehmen.Grenzkostenpreise ermöglichen eine betriebsoptimale Nutzung bereitgestellter Kapazitäten. ud/difu

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Öffentliches Unternehmen, Preisgestaltung, Preispolitik, Gebühr, Kommunalbetrieb

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Baden-Baden: Nomos (1979), 183 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.

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Öffentliches Unternehmen, Preisgestaltung, Preispolitik, Gebühr, Kommunalbetrieb

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Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft; 38