Inhalt und Grenzen des Bestandschutzes im Baurecht.
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1978
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SEBI: 79/1720
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Zusammenfassung
Nach dem 2. Weltkrieg kam es zwischen den Baubehörden und den Grundeigentümern mehrfach zu Streitigkeiten, wenn die vorhandene Bebauung als Störfaktor einer bestimmten Planung entgegen stand. Dem Wunsch der Verwaltung, die Planziele möglichst weitgehend zu verwirklichen, stand das vom Eigentumsrecht legitimierte Verlangen entgegen, das bebaute Grundstück weiter nach eigenen Vorstellungen zu nutzen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelte dazu das Institut des Bestandsschutzes. Die Grundlage, das Eigentumsrecht aus Art. 14 GG, kann insbesondere auf die Anerkennung einer privaten Baufreiheit zurückgeführt werden, die davon ausgeht, daß das Recht zur Bebauung eines Grundstücks aus dem privaten Grundeigentum fließt und vom öffentlichen Baurecht inhaltlich ausgestaltet wird. Der als eine Eigentumsposition anzusehende Bestandsschutz kommt einer vorhandenen baulichen Anlage und ihrer Nutzung zu und sichert sie in ihrem Bestand gegenüber Änderungen des materiellen Baurechts. Der Verfasser sieht die zukünftige Entwicklung des Bestandsschutzes in dessen weiterer Einschränkung. eb/difu
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Göttingen: (1978), XII, 212 S., Lit.