Verwaltungsrechtsschutz in den Niederlanden. Zur Entstehung einer allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit vergleichenden Anmerkungen zum deutschen Recht.
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1978
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SEBI: 79/5621
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Zusammenfassung
Eine allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, vergleichbar im deutschen Recht, ist in den Niederlanden erst 1975 eingeführt worden. Bis dahin war in der Geschichte des niederländischen Rechts Rechtsschutz gegen die vollziehende Gewalt in das Ermessen der ordentlichen Gerichte gestellt, bzw. in der späteren Entwicklung je nach Rechtsgebiet den ordentlichen, den besonderen Verwaltungsgerichten oder verwaltungsinternen Anfechtungsinstanzen unterstellt. Die rechtsvergleichende Studie setzt sich ausführlich mit der geschichtlichen Entwicklung der Rechtslage in den Niederlanden auseinander, zeigt das jeweilige Verfahren auf und zieht Parallelen zur deutschen Entwicklung und Rechtslage. In ihrem letzten Teil stellt sie das Gesetz von 1975 über allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit und seine wesentlichen Veränderungen zu den früheren Regelungen vor und befaßt sich rechtsvergleichend mit grundlegenden Verfahrensfragen im niederländischen und deutschen Recht. hw/difu
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Heidelberg: (1978), VII, 138 S., Lit.