Auswirkungen der Bodenschutzverordnung auf die Verwertung biologischer Abfälle.

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DE

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Wiesbaden

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1616-5829

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ZLB: Zs 4648-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Ob und wie biologische Abfälle verwertet werden dürfen, ist in einer vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt. Z.B. das KrW-/AbfG, das bestimmt, ob es sich bei der Maßnahme überhaupt um Verwertung handelt. Dass Bioabfälle verwertet werden können, ist allgemein anerkannt. Im Landschaftsbau und bei Rekultivierungen war dies gesetzlich nicht geregelt. Diese Lücke ist für die durchwurzelbare Bodenschicht durch die Bodenschutzverordnung geschlossen worden, nämlich durch § 12 BBodSchV und die Vorsorgewerte in Anhang 2 Nr.4 BBodSchV. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Umweltpraxis

Ausgabe

Nr. 11

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Seiten

S. 49-51

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