Öffentliche Erziehung und Grundgesetz. Die verfassungsrechtlichen Schranken staatlicher Erziehungsmaßnahmen in der Jugendhilfe.
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SEBI: 79/5664
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DI
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Abstract
Die aktuellen Reformbestrebungen im Jugendhilferecht sind im Zusammenhang mit dem übrigen , "Erziehungsrecht'' (Familienrecht, Schul- und Vorschulrecht, Recht der beruflichen Bildung, Ausbildungsförderung) zu sehen. Allgemein ist es über diese Reformen zu heftigen gesellschaftspolitischen und verfassungsrechtlichen Kontroversen gekommen. Wird die Funktion von öffentlichen Erziehungseinrichtungen von der einen Seite mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsgebot begründet, halten deren Kritiker die Reformen in entscheidenden Punkten für verfassungswidrig. Dem Staat sei es verwehrt, in private Erziehungsprozesse einzugreifen; die durch Art. 6 GG garantierte elterliche Erziehungsautonomie werde verletzt. Private Verbände verteidigen mit verfassungsrechtlichen Begründungen (z.B. dem Subsidiaritätsprizip) die herkömmliche Funktionsabgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Trägern. Der Autor bezieht die historische Entstehung vergesellschafteter Erziehungsprozesse und deren gesellschaftliche Funktion in die Betrachtung mit ein. Die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Problemzusammenhänge der Organisation von Erziehung im Dreieck Familie, private Wohlfahrt und öffentliche Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, daß den konkreten Reformvorhaben grundsätzliche rechtliche Bedenken nicht entgegenstehen. eb/difu
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Jugendhilfe, Erziehungsrecht, Öffentliche Erziehung, Verfassungsrecht, Bildungswesen, Verwaltung/Öffentlichkeit, Sozialwesen
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Frankfurt/Main: (1978), XXV, 242 S., Lit.
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Jugendhilfe, Erziehungsrecht, Öffentliche Erziehung, Verfassungsrecht, Bildungswesen, Verwaltung/Öffentlichkeit, Sozialwesen