Der Rechtsschutz bei streitigen Polizei-, Kameral- und Fiskalsachen in Kurköln während der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts.Ein Beitrag zur Geschichte des Verwaltungsrechtsschutzes.
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1969
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SEBI: 79/4177
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DI
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Abstract
Die in Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene Auffassung, daß im Zeitalter des Absolutismus in Deutschland die Verwaltungsrechtspflege dem Bürger nur minimale Rechtsmittel in Prozessen gegen Verwaltungsinstanzen und in anderen Verwaltungsangelegenheiten an die Hand gab, wird in dieser Arbeit einer kritischen Revision unterzogen.Basierend auf einer umfassenden Analyse des historischen Aktenmaterials werden die rechtstheoretische Absicherung des Bürgers in den Bereichen des Polizei-, Fiskal- und Kameralrechts und die Qualität der Umsetzung rechtstheoretischer Bestimmungen in die Rechtspraxis untersucht.Unter Berücksichtigung der konkreten historischen Verhältnisse werden in diesem Zusammenhang die genannten Rechtsgebiete inhaltlich definiert und die gesellschaftspolitischen und juristischen Handlungspositionen und Rechte der Hofkammer und des Hofrates, des Landesherrn, der Landstände sowie insbesondere der Städte und Landgemeinden einer ausführlichen Würdigung unterzogen. cb/difu
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Bonn: (1969), XV, 162 S., Lit.