Zur Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen der Jugendzahnpflege in Deutschland.
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SEBI: 78/5314
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DI
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Abstract
Während von den meisten Zivilisationskrankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Bandscheibenschäden) in der Regel nur ältere Menschen betroffen werden, tritt die Zahnkaries häufig schon bei Jugendlichen und Kindern auf. Sie ist in den hochindustrialisierten Ländern am stärksten verbreitet. Die Schul- und Jugendzahnpflege, worunter man die zahnärztliche Jugendfürsorge oder zahnärztliche Jugendgesundheitspflege versteht, hat sich die Bekämpfung dieser Krankheit zum Ziel gesetzt. Sie befaßt sich mit der praktischen Ausübung der Kinder-Zahnheilkunde an einem bestimmten Personenkreis, den Besuchern der Kindergärten und Schulen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Jugendzahnpflege in Deutschland von ihren ersten Anfängen bis zu gesetzlich geordneten Formen in beiden deutschen Staaten. Die Forderung nach einer Institutionalisierung der Schulzahnpflege datiert in Deutschland aus den letzten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. Im Jahre 1902 entstand in Straßburg die erste Schulzahnklinik der Welt. Noch im selben Jahr wurde eine zweite Schulzahnklinik in Darmstadt errichtet. Die Arbeit beschreibt die weitere Entwicklung dieser Form der Gesundheitsversorgung und -vorsorge bis hin zu den gesetzlichen Regelungen in der BRD und in der DDR. bg/difu
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Jugendzahnpflege, Zahnmedizin, Schulzahnklinik, Gesundheitswesen, Schule, Gesetzgebung
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Berlin: (1969), 117 S., Lit.
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Jugendzahnpflege, Zahnmedizin, Schulzahnklinik, Gesundheitswesen, Schule, Gesetzgebung