Rechtsgrundlagen der Beseitigung von Autowracks. Erfassung, Beseitigung und Verwertung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz.
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SEBI: 78/2601
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Zusammenfassung
Nicht mehr gebrauchsfähige Autos stören nicht nur das Erscheinungsbild der Landschaft, sondern sind auch ein großer Gefahrenherd für die Umwelt. Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Abfallbeseitigungsgesetzes des Bundes und die gesetzliche Grundlage, die umweltfreundliche Errichtung und Unterhaltung von Schrottsammelplätzen und Schrottverwertungsanlagen verbindlich festzulegen. Durch die Möglichkeit der überregionalen Planung und Standortbestimmung für die Abfallbeseitigungsanlagen läßt sich die Beseitigung der Altautos wirtschaftlicher durchführen. Die erhöhte Wirtschaftlichkeit der Verwertung von Autowracks führt dazu, daß das System des Wiederzuführens von verwertbaren Teilen in die Rohstoffproduktion (recycling) als schonendste und beste Art der Beseitigung für den Rohstoffmarkt an Bedeutung gewinnt. wd/difu
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Bielefeld: E.Schmidt (1978), XX, 108 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg/Breisgau 1978)
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Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 6