Das kommunale Vorkaufsrecht.
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1970
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SEBI: 71/2279
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Zusammenfassung
Gegenstand der im Jahre 1970 abgeschlossenen Arbeit ist das kommunale Vorkaufsrecht nach den PPAR. 24 ff.Bundesbaugesetz (alter Fassung).Dieses Vorkaufsrecht dient der Sicherung der Bauleitplanung und soll in erster Linie verhindern, daß Grundstücke, die auf dem Grundstücksmarkt angeboten werden, zu spekulativen Zwecken von kapitalkräftigen Personen erworben werden, die nicht gewillt sind, die Grundstücke der Planung gemäß zu nutzen.Dieses Vorkaufsrecht ist öffentlich-rechtlicher Art.Die Ausübungserklärung wird allgemein als Verwaltungsakt angesehen.Den Kaufvertrag hält der Autor entgegen der im Bereich des kommunalen Vorkaufsrechts vertretenen Zweistufentheorie, die das Abwicklungsverhältnis privatrechtlich betrachtet, für einen subordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag.Er wendet gegen die Zweistufentheorie, wonach die hoheitliche Ausübungserklärung (erste Stufe) einen privatrechtlichen Kaufvertrag (zweite Stufe) begründe, in diesem Zusammenhang ein, daß sie zu einer Komplizierung des Rechtswegs und zu einem Auseinanderreißen des vom Gesetzgeber einheitlich gedachten Vorgangs führe. wd/difu
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Heidelberg: (1970), XV, 122 S., Lit.