Der Kreis in der Verwaltungsneugliederung von Nordrhein-Westfalen. Eine Untersuchung insbesondere hinsichtlich der Verfassung und Finanzierung des Kreises.

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SEBI: 74/2792

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Der Verfasser nimmt ein von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens in Auftrag gegebenes Gutachten zur kommunalen und staatlichen Neugliederung zum Anlaß, Wesen und Funktion des Kreises im Rahmen einer leistungsfähigen Kommunalverwaltung zu bestimmen. Der Kreis nimmt als Gebietskörperschaft und Kommunalverband die überörtlichen kommunalen Aufgaben wahr (PAR. 2 Abs. 1 Kreisordnung Nordrhein-Westfalens). So wird der Kreis im Verhältnis zur Gemeinde immer dann tätig, wenn die Versorgung aus finanziellen oder verwaltungstechnischen Gründen rationell nur auf der größeren Ebene durchgeführt werden kann (Subsidiarität). Für den Bürger hat der Kreis eine Ausgleichsfunktion er gewährleistet, daß alle in seinem Bereich Lebenden die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen können. Damit der Kreis seine Aufgaben besser wahrnehmen könne, fordert der Verfasser eine kommunale Finanzreform zur Erhöhung der Kreisumlagen und der Landeszuweisungen. wd/difu

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Landkreis, Verwaltungsgliederung, Neuordnung, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Haushaltswesen

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Münster: (1972), XXI, 223 S., Lit.

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Landkreis, Verwaltungsgliederung, Neuordnung, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Haushaltswesen

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