Bodenseeufernutzungsplan. Bodman-Ludwigshafen, Konstanz, Allensbach, Reichenau, Moos, Radolfzell, Öhningen, Gaienhofen. Textteil, Zeichnerischer Teil.

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SEBI: 78/5508-4

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Der Bodenseeufernutzungsplan für die Gemeinden des Landkreises Konstanz enthält Aussagen zu den unterschiedlichen Schutz- und Nutzungsflächen der Uferzone. Von 104 km Uferlänge stehen im Landkreis Konstanz 67Prozent unter Landschafts- oder Naturschutz. Diese ,,Schutzbilanz'' wird als ausreichend angesehen unter der Voraussetzung, daß vor allem die Siedlungsflächen parallel zum Ufer nicht expandieren, sondern von der Bauleitplanung in seeabgewandte Flächen gelenkt werden. Für Erholungsfunktionen wird die Öffnung der Schutzzonen an ,,Druckstellen'' empfohlen, um wertvollere Uferbereiche ruhig stellen zu können. Die ruhende Schiffahrt sollte schwerpunktmäßig zusammengefaßt werden, Bojenfelder in Gewässerschutzzonen sind allmählich aufzulassen.mst/difu

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Landschaftsplanung, Gewässerschutz, Landschaftsschutz, Kreisplanung, Erholung

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Konstanz: (1978), ca. 50 S., Kt.

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Landschaftsplanung, Gewässerschutz, Landschaftsschutz, Kreisplanung, Erholung

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