Stellungnahme der Stadt Hamm zum Entwurf des Landesentwicklungsplans I/II "Raum- und Siedlungsstruktur" vom 1. Juni 1977.

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1978

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SEBI: 78/3404

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Abstract

Wegen der zu erwartenden schwerwiegenden Entwicklungsnachteile und des langfristigen Abbaus historisch gewachsener oberzentraler Funktionen wendet sich der Rat der Stadt Hamm in seiner Stellungnahme entschieden gegen die Einstufung als Mittelzentrum. In der Begründung wird besonders auf die hervorragende Lage an sieben Entwicklungsachsen des Landes Nordrhein-Westfalen, die zentrale Stellung Hamms im regionalen Arbeitsmarkt, den oberzentralen Einzugsbereich der Stadt, der sich auf Teile des Kreises Unna und den Hochsauerlandkreis erstreckt, sowie auf die quantitativ wie qualitativ ausgezeichnete infrastrukturelle Ausstattung hingewiesen. Zur Untermauerung dieser Argumente enthält der Anhang eine Auszugssammlung wissenschaftlicher Gutachten, Ausführungen des Landes und des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen, Strukturdaten für den Reg.-Bez. Arnsberg und eine Liste ausgewählter Behörden und Institutionen mit Sitz in Hamm.bp/difu

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Hamm: (1978), 32 S., Tab.

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Tatsachen und Berichte; 30

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