Das bayerische Kommunalabgabenrecht - Eine systematische Durchdringung anhand der Rechtsprechung.
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1976
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SEBI: 78/712
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Zusammenfassung
Ziel der Arbeit ist die systematische Durchdringung des bayerischen Kommunalabgabenrechts, wobei die dargelegten Grundsätze allgemeine Bedeutung haben. Die Gemeinden und Gemeindeverbände können nur aufgrund landesrechtlicher Ermächtigung - des Kommunalabgabengesetzes - Abgaben erheben. Hinsichtlich der zu erhebenden Abgaben haben die Länder selbst die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern und die sonstigen Kommunalabgaben, soweit diese bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig sind (Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz). Weitere Voraussetzung für die Abgabenerhebung ist, daß die Abgabenpflicht in einer Satzung normiert ist. Diese Abgabensatzungen müssen jeweils den abgabenbegründenden Tatbestand enthalten, aus dem die Abgabenpflicht begründet ist. Aufgrund des Kommunalabgabengesetzes und der Satzung ergeht dann der den Bürgern belastende Abgabenbescheid.
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Würzburg: (1976), XXII, 161 S., Lit.