Aufgabe/n und Befugnisse der Streitkräfte im Inneren nach der Bonner Notstandsverfassung vom 24. Juni 1968, zugleich eine verfassungsgeschichtliche und begriffsvergleichende Studie zum Begriff der "Streitkräfte im materiellen Sinne".

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SEBI: 77/2943

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Abstract

Die Regelung des innerstaatlichen Einsatzes der Streitkräfte stellt ein Kernstück der 1968 in Kraft getretenen Notstandsverfassung dar und gilt als einschneidende Veränderung des Grundgesetzes. Ausgehend von den formellen sachlichen Zuständigkeiten der Streitkräfte verfolgt die Arbeit das Ziel, auf eine den Streitkräften womöglich zuzugestehende innerstaatliche Aufgabe zu schließen. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer Vielzahl typisierter Einzelfälle im 19. Jahrhundert und im Hinblick auf die Frage, ob eine solche Aufgabe den Streitkräften institutionell nicht nur bezüglich der Abwehr bewaffneter Angriffe von außen, sondern auch hinsichtlich des Schutzes der innerstaatlichen Ordnung nach der gegenwärtigen Fassung des Grundgesetzes zusteht. Die Beantwortung dieser Frage führt zu dem weiterhin mit der Arbeit verfolgten Problem, ob und inwieweit sich das ,,Militär'' in einem einheitlichen materiell-funktionellen Begriff der Streitkräfte erfassen läßt.

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Keywords

Militär, Notstandsverfassung, Verfassungstheorie, Militärwesen, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Politik, Recht, Geschichte

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Münster: (1977), XXXIX, 506 S.

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Militär, Notstandsverfassung, Verfassungstheorie, Militärwesen, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Politik, Recht, Geschichte

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