Die Einschränkung der Grundrechte bei Lehrern.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1970
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 72/1635
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Einschränkung von Grundrechten der Lehrer läßt sich nicht mit dem einfachen Hinweis auf das Lehrerverhältnis als besonderes Gewaltverhältnis begründen, sondern folgt unmittelbar aus der Verfassung selbst.Das Lehrerverhältnis wird einerseits geprägt durch die Stellung des Lehrers als öffentlicher Bediensteter (in der Regel Beamter - Art. 33 Abs. 4, 5 GG), andererseits durch seine berufspezifische Stellung als Unterrichter und Erzieher mit den sich aus der Schulaufsicht des Staates (Art. 7 Abs. 1 GG) ergebenden Bindungen.Außerdem können sich für den Lehrer Beschränkungen aus dem elterlichen Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) ergeben.Im Bereich des Grundrechts der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) ist der Lehrer durch die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule beschränkt.Auch trifft den Lehrer als Beamten die Verpflichtung zur politischen Mäßigung.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bochum: (1970), 227 S., Lit.