Das Erbbaurecht. Ein Beitrag zur Dogmengeschichte.
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1969
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ZZ
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SEBI: 77/3303
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DI
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Abstract
Vom römisch-rechtlichen Institut der superficies bis zum heutigen Erbbaurecht läßt sich eine durchgehende Entwicklungslinie feststellen. Die superficies stellt sich in der klassischen Epoche des römischen Rechts als ein Recht dar, auf gepachtetem Grund und Boden ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Anliegen dieser Untersuchung ist es, nach Darstellung des klassischen Rechtszustandes die Entwicklungslinien der superficies in der späteren Zeit aufzuzeigen, um so eine Übersicht über die Entwicklung des Erbbaurechts von der Wiederentdeckung der Pandekten bis zu den Anfängen der Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts zu geben. Dabei wird u. a. erörtert, inwieweit die erbbaurechtlichen Bestimmungen der Naturrechtskodifikationen auf das römisch-gemeine Recht zurückgehen, und schließlich, in welchem Maße die Gesetzbücher des 19. Jahrhunderts den Autoren des BGB für die Regelung des Erbbaurechts zum Vorbild gedient haben.
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Kiel: (1969), V, 202 S., Lit.