Leistungsstörungen bei der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Leistungspflichten.
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SEBI: 71/1044
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DI
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Abstract
Im sozialstaatlichen Gemeinwesen wird der einzelne Bürger immer stärker von staatlichen Leistungen abhängig, wodurch das Rechtsproblem der Leistungsstörungen im öffentlichen Recht immer mehr an Bedeutung gewinnt. Der Verfasser versucht einen Überblick über das System der Haftung des Staates für Leistungsstörungen zu geben. Er geht dabei zunächst auf die öffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen wie Haftung wegen Amtspflichtverletzung, Enteignung, Aufopferung und den Folgenbeseitigungsanspruch (Anspruch auf Beseitigung von Verwaltungsunrecht) ein. Er stellt weiter fest, daß der zivilrechtliche Grundsatz der Haftung für Forderungsverletzung einen allgemeinen, auch im öffentlichen Recht geltenden Rechtsgrundsatz darstellt. So haftet der Staat entsprechend zivilrechtlichen Grundsätzen wegen Unmöglichkeit, wegen Verzugs und wegen Verletzung von Nebenpflichten bei der Leistungsgewährung.
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Leistungsverwaltung, Leistungsstörung, Staatshaftung, Verwaltungsrecht, Verwaltung, Recht
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Köln: (1968), XXVI, 177 S., Lit.
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Leistungsverwaltung, Leistungsstörung, Staatshaftung, Verwaltungsrecht, Verwaltung, Recht