Der Erstattungsanspruch. Die ungerechtfertigte Bereicherung im öffentlichen Recht.
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SEBI: 71/170
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Zusammenfassung
Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch greift immer dann ein, wenn im Bereich des öffentlichen Rechts eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung eingetreten ist, so z.B. bei der Rückforderung von nicht geschuldeten Abgaben, Beamtenbezüge oder Subventionen.Dieser Erstattungsanspruch ist das Gegenstück zum zivilrechtlichen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (PPAR. 812 ff.BGB) und folgt unmittelbar aus der Rechtsordnung, die die Wiederherstellung eines gesetzmäßigen Zustandes fordert.Geht die Vermögensverschiebung auf einen Verwaltungsakt zurück, so ist es erforderlich, daß dieser aufgehoben worden oder unwirksam (nichtig) ist.Der Verfasser geht auf die Einzelfragen des Erstattungsanspruch wie gerichtliche Geltendmachung und Verzinsung ein und zeigt auf, daß die im Zivilrecht geltenden Grundsätze - insbesondere der Einwand der Entreicherung des Bereicherungsschuldners - hier keine Anwendung finden.
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Erstattungsanspruch, Öffentliches Recht, Bereicherung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung
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Berlin: Duncker & Humblot (1970), 154 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Hamburg 1969)
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Erstattungsanspruch, Öffentliches Recht, Bereicherung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung
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Schriften zum öffentlichen Recht; 129