Die Erschließung von Baugrundstücken nach zürcherischem Recht.

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SEBI: 78/3624

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Zusammenfassung

Gegenstand der Arbeit ist das materielle Erschließungsrecht des Kantons Zürich. Unter Erschließung wird der Anschluß von Baugrundstücken an die grundstücksexternen Einrichtungen des Verkehrs, der Versorgung und der Entsorgung verstanden, die der nach dem Bauzonenplan rechtlich möglichen und faktisch gewollten baulichen Nutzung der Grundstücke dienen. Der Verfasser geht zunächst auf die Erschließung durch straßen ein, wobei er zwischen Groberschließungsstraßen (Sammel- und Hauptverkehrsstraßen) und Feinerschließungsstraßen unterscheidet. Diese Unterscheidung ist insbesondere für die Finanzierung bedeutsam während der Bau ersterer durch den Kanton bzw. die Gemeinde finanziert wird, fallen die Kosten der Feinerschließung den Grundstückseigentümern zur Last. Der Autor geht ferner auf die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie auf die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie auf die Ableitung und Reinigung des Abwassers ein.

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Schlagwörter

Erschließung, Verkehrseinrichtung, Versorgungsanlage, Bauwesen, Verkehr, Energieversorgung, Recht, Verwaltung

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Zürich: Stocker-Schmid (1976), 117 S., Lit.

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Erschließung, Verkehrseinrichtung, Versorgungsanlage, Bauwesen, Verkehr, Energieversorgung, Recht, Verwaltung

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