Die Rechnungslegung der Kapitalgesellschaften und öffentlich-rechtlichen Unternehmen nach dem Publizitätsgesetz - Eine empirische Untersuchung.
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SEBI: 77/3517
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Zusammenfassung
Das Publizitätsgesetz verpflichtet alle Unternehmen zur externen Rechnungslegung, wenn mindestens zwei der folgenden drei Kriterien in drei aufeinander folgenden Jahren erfüllt worden sind 1. Bilanzsumme größer als 125 Mio. DM. 2. Umsatzerlöse größer als 250 Mio. DM und 3. Zahl der Beschäftigten größer als 5.000 Personen. Untersuchungsgegenstand ist das gegenüber der Öffentlickkeit gezeigte Informationsverhalten der Unternehmen, soweit es sich in der Bilanzierung, der Bewertung und im Erläuterungsteil des Geschäftsberichts niederschlägt. Zu diesem Zweck wird eine Inhaltsanalyse der erstmals für das Geschäftsjahr 1971 bzw. 1971/72 zu erstellenden Geschäftsberichte aller betroffenen 206 Unternehmungen vorgenommen. Ziel der Arbeit ist sowohl eine empirisch-deskriptive Darstellung und Beurteilung der in der Praxis angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der in der Praxis geübten Berichterstattung als auch eine empirisch-verifizierende Analyse der Rechnungslegung anhand von Hypothesen über Einflußfaktoren des Informationsverhaltens. Es wird u.a. festgestellt, daß die Angaben im Erläuterungsbericht nicht mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen; eine Gesetzeseinhaltung kann -bezogen auf die Industrieunternehmen - insgesamt nicht festgestellt werden.
Beschreibung
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Publizitätsgesetz, Öffentliches Unternehmen, Rechnungslegung, Kapitalgesellschaft, Industrie, Handel, Sparkasse, Recht, Wirtschaft, Finanzen
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München: (1976), V, 215 S., Tab.; Lit.
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Publizitätsgesetz, Öffentliches Unternehmen, Rechnungslegung, Kapitalgesellschaft, Industrie, Handel, Sparkasse, Recht, Wirtschaft, Finanzen