Probleme der Raumplanung in der Schweiz. Vortrag.

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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003

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Zusammenfassung

Die schweizerische Raumplanung wird wesentlich bestimmt durch Föderalismus und Demokratie, z.B. ist eine Gebietsreform illusorisch, während Partizipation kein Problem darstellt. In allen Kantonen und den meisten Gemeinden gibt es verantwortliche Planungsämter, die Ressortzuweisung auf Bundesebene steht hingegen noch aus. Es wurden zwar zahlreiche Regionen konstituiert, diese werden jedoch als Ausnahmen und Hilfsorgane zwischen Kantonen und Gemeinden angesehen. Ein für die gesamte Schweiz rechtlich verbindliches Plansystem fehlt bislang - mangels verfassungsmäßiger Grundlagen - obwohl das theoretische Gerüst hierzu vorliegt. Die bundesgesetzliche Absicherung der Raumplanung wurde 1976 in einem Referendum abgelehnt und steht erneut zur Abstimmung an. Die Kantonal- und Gemeindeplanung ist bereits rechtlich verankert. Eine integrierte Aufgabenplanung gibt es in der Schweiz nicht, die Trennung von Planung und Politik ist ein großes Handicap. Weitere Mängel bestehen in Forschung und Lehre. Vorrangige Planungsprobleme Flächennutzungskonkurrenz zwischen Siedlungen und Landwirtschaft, optimale Nutzung von Infrastruktur und Bausubstanz, räumliche Disparitäten u.a.m.

Beschreibung

Schlagwörter

Raumordnung, Raumordnungsrecht, Planungsorganisation, Raumplanung

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Raumforschung und Raumordnung, Köln 35 (1977), H. 5, S. 201-207

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Raumordnung, Raumordnungsrecht, Planungsorganisation, Raumplanung

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