Gemeindezusammenlegungen - ein nicht zu bewältigendes Problem?
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SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
IRB: Z 1047
BBR: Z 2603
IRB: Z 1047
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Zusammenfassung
Gemeindezusammenlegungen dürfen nicht nur nach technokratisch-rationalen Gesichtspunkten durchgeführt werden, wenn sie nicht auf den massiven Widerstand der Bevölkerung stoßen sollen. Ein Beispiel dafür ist die im Bundesland Hessen geschaffene Kunststadt Lahn (früher Gießen und Wetzlar), deren Bildung wieder rückgängig gemacht werden muß. Es zeigt sich, daß Gemeindezusammenlegungen notwendig sind, aber nur durchführbar sind, wenn sich die neugebildete Gemeinde dem Bürger als Einheit darstellt und die Bürgernähe der Verwaltung gewährleistet ist.
Beschreibung
Schlagwörter
Gebietsreform, Verwaltungsreform, Großgemeinde, Gemeindeverfassung, Leistungskraft, Bürgernähe
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Österreichische Gemeinde-Zeitung, Wien 44 (1978), H. 7, S. 146-148
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Gebietsreform, Verwaltungsreform, Großgemeinde, Gemeindeverfassung, Leistungskraft, Bürgernähe