Vorbereitende Untersuchungen gem. § 4 Städtebauförderungsgesetz für den Stadtkern von Zülpich.
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SEBI: 78/207
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Abstract
Auf der Grundlage eines Stadtentwicklungskonzeptes, das eine Attraktivitätssteigerung der Stadt u. a. durch die Stärkung und Aktivierung des Stadtkerns anstrebt und bis 1990 einen Bevölkerungsanstieg von ca. 2500 Einwohnern vorsieht, sowie im Hinblick auf die bestehenden strukturellen und funktionellen Mängel, hat der Rat der Stadt am 30. 10. 1974 den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäßt PAR. 4 des Städtebauförderungsgesetzes für den Ortskern von Zülpich beschlossen. Die Untersuchung beinhaltet eine Beschreibung des Sanierungsverdachtsgebietes, eine Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit und einen Abgrenzungsvorschlag für das förmlich festzulegende Sanierungsgebiet. Ferner wird der Bedarf an öffentlichen und privaten Einrichtungen innerhalb des Sanierungsgebiets ermittelt sowie Ziele und Maßnahmen einer künftigen Neuordnung festgehalten. Im Rahmen der Strukturuntersuchungen fand eine Befragung der Sanierungsbetroffenen statt, deren Ergebnisse in den Grundsätzen für den Sozialplan zusammengefaßt wurden. Der Untersuchungsbericht wird ergänzt durch einen schriftlich erläuterten Bebauungsvorschlag.
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Sanierungsgebiet, Stadtkernerneuerung, Strukturuntersuchung, Städtebauförderungsgesetz, Sanierung, Stadtplanung, Stadtentwicklungsplanung, Planung
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Köln: (1975), 104 S., Kt.; Abb.; Tab.
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Sanierungsgebiet, Stadtkernerneuerung, Strukturuntersuchung, Städtebauförderungsgesetz, Sanierung, Stadtplanung, Stadtentwicklungsplanung, Planung