Die Reform der sächsischen Gewerbegesetzgebung, 1840-1861.

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SEBI: 77/3537

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Abstract

Das Entstehen der Arbeiterbewegung, die auch die Forderung nach einer Reform der Gewerbegesetzgebung immer wieder erhob, die fortschreitende Industrialisierung mit ihren schwierigen Problemen (Bevölkerungsfragen, Verstädterung, Beschäftigungsmöglichkeiten etc.) führten dazu, daß die Reform durch den sächsischen Staat in Angriff genommen wurde. Einen ersten Ansatz hierfür bedeutete das Gesetz vom 9.10.1840, welches den Zunftzwang auf dem Lande erstmals lockerte, ohne ihn allerdings vollständig beseitigen zu können. Besonders wichtig wurde dann die Revolutionszeit 1848/49, in der die ,,Kommission zur Erörterung der Gewerbe- und Arbeitsverhältnisse'' mit zahlreichen Vorschlägen an die Öffentlichkeit trat. Verschiedene Entwürfe und Kontroversen führten schließlich zum Gewerbegesetz vom 15.10.1861; dieses Gesetz brachte als Grundprinzip die Gewerbefreiheit, führte zur Einrichtung von Gewerbegerichten sowie Handels- und Gewerbekammern und half damit das Prinzip der Selbstverwaltung in der gewerblichen Wirtschaft Sachsens zu verwirklichen.

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Gewerberecht, Gesetzgebung, Gewerbefreiheit, Rechtsgeschichte, Gewerbe, Landesgeschichte, Wirtschaft, Recht, Geschichte

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München: (1970), VIII, 1171 S., Tab.; Lit.

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Gewerberecht, Gesetzgebung, Gewerbefreiheit, Rechtsgeschichte, Gewerbe, Landesgeschichte, Wirtschaft, Recht, Geschichte

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