Der Funktionswandel der öffentlichen Verwaltung seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts im Licht der Entwicklung des Beamtenstrafrechts.

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SEBI: 77/3508

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Abstract

Durch die Erfordernisse einer hochindustrialisierten Gesellschaft und durch den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes - demokratischer und sozialer Rechtsstaat - sind der öffentlichen Verwaltung eine Vielzahl von Leistungs- und Lenkungsaufgaben zugewachsen, die dem Staat des 19. Jahrhunderts fremd waren. Dadurch wurde einmal der Beamtenapparat ständig vergrößert, außerdem wurden immer mehr Angestellte in die Verwaltung übernommen. Entgegen dieser Entwicklung haben sich Kern und Systematik der Amtsdelikte im StGB nicht verändert. Deutlich wird der Funktionswandel der öffentlichen Verwaltung aber in der Ausdehnung des strafrechtlichen Beamtenbegriffs, der nicht mehr nur Beamte im staatsrechtlichen Sinne, sondern alle Funktionsträger erfaßt. Anhand einer statistischen Untersuchung über die Entwicklung der Amtskriminalität in Deutschland von 1885 bis 1970 weist der Verfasser darauf hin, daß trotz dieser Entwicklung die Amtskriminalität rückläufig ist.

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Beamtenstrafrecht, Amtsdelikt, Staatsbediensteter, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte, Recht, Verwaltung, Geschichte

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München: (1975), XXIV, 305 S., Tab.; Lit.

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Beamtenstrafrecht, Amtsdelikt, Staatsbediensteter, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte, Recht, Verwaltung, Geschichte

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