Die Beteiligung von Betriebs- und Personalrat an der Regelung der personellen Angelegenheiten von Bühnenkünstlern.
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SEBI: 75/427
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DI
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Abstract
Die aktuellen Bestrebungen für eine Mitbestimmung aller am Theater Beschäftigten bei allen das Theater betreffenden Vorhaben, Aufgaben und Entscheidungen zielen auf eine Art von Mitbestimmung, die nach geltendem Recht nicht vorgesehen ist und für deren Verwirklichung erst noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, wenn man über das Stadium des Experementierens hinaus zu dauerhaften und gesicherten Einrichtungen gelangen will.Die Arbeit befaßt sich mit der nach geltendem Recht am Theater bestehenden betrieblichen Mitbestimmung und untersucht am Beispiel der Mitwirkung und Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, welche Regelungen für die Bühnenkünstler als Mitglieder privater und öffentlicher Bühnen gelten.Dabei zeigt sich, daß in diesem Bereich eine weitgehende Rechtsuneinheitlichkeit besteht.Eine dem Bühnenbetrieb entsprechende einheitliche Betriebsverfassung der Bühne oder des Theaters gibt es nicht.Daher wird hier die Frage erörtert, ob und inwieweit diese rechtlich unterschiedliche Behandlung auch durch tatsächliche, in Aufgaben und Organisation der einzelnen Theater begründete Unterschiede sachlich gerechtfertigt ist.Neben einer Einschätzung des neuen Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 werden Überlegungen angestellt, wie dem bestehenden unbefriedigenden Zustand abzuhelfen ist.
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Schauspieler, Künstler, Theater, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeit, Arbeitsbedingung, Kultur, Kunst
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München: Schön (1973), XLIII, 181 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.München 1973)
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Schauspieler, Künstler, Theater, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeit, Arbeitsbedingung, Kultur, Kunst