Der Anspruch auf Erlaß von Rechtsverordnungen und Satzungen.
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SEBI: 76/5344
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Abstract
Ein Anspruch des Bürgers auf Erlaß von Rechtsverordnungen und Satzungen wird in der Rechtsprechung überwiegend abgelehnt. Dieses Ergebnis ist nicht ohne weiteres vertretbar. Ein Anspruch ist im Spannungsverhältnis zwischen Durchsetzung des Vorrangs der Verfassung und dem Geltungsanspruch des Gesetzes einerseits und dem Gewaltenteilungsprinzip und Rechtssetzungsermessen andererseits zu sehen. Zu beachten ist vor allem das Rechtssetzungsermessen, das in vielen Fällen ein über das Ermessen hinausgehendes subjektives Recht auf Erlaß von Rechtsverordnungen verhindert. Allerdings gewinnt in diesem Rahmen der Geltungsanspruch des der Rechtsverordnung übergeordneten Gesetzes an Bedeutung; sieht nämlich das Gesetz einen Anspruch des Bürgers auf einen Verwaltungsakt vor, so ist die Verordnung danach auszurichten. In ähnlicher Weise kann auch die Verfassung auf das Ermessen des Satzungs- oder Verordnungsgebers einwirken. Dies gilt auch für den Erlaß von Bebauungsplänen.
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Rechtsverordnung, Satzung, Subjektives öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung
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Berlin: Duncker&Humblot (1976), 160 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Tübingen 1975/76)
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Rechtsverordnung, Satzung, Subjektives öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung
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Schriften zum öffentlichen Recht; 302