Überlegungen zur Gültigkeit von Landschaftsbewertungsverfahren.
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SEBI: Zs 2350-4
BBR: Z 300a
IRB: Z 1043
BBR: Z 300a
IRB: Z 1043
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Abstract
Der Autor setzt sich ,,konstruktiv-kritisch'' mit dem ,,reichlich zur Verfügung stehenden Repertoire an Landschaftsbewertungsverfahren'' auseinander. Anhand eines Beispiels untersucht er Möglichkeiten der Validierung von Landschaftsbewertungsverfahren. Der V-Wert gibt vor, die Vielfältigkeit bzw. die Erholungseignung einer Landschaft zu messen, die aktuelle Erholungsnutzung eines Raumes eignet sich jedoch nur bedingt für eine Kriteriumsvalidierung des V-Wertes. Man bedarf zum Zwecke der Kriteriumsvalidierung des V-Wertes eines geeigneten Außenkriteriums, eines vom V-Wert unabhängigen Kriteriums. Als Außenkriterium nennt der Autor das MEB-Verfahren, das von 1971-73 an der TU in Berlin entwickelt wurde und den Begriff ,,Eignung für Erholung'' schärfer als der V-Wert faßt. Für den V-Wert und das aktivitätsorientierte MEB-Verfahren wird eine Kriteriumsvalidierung durchgeführt. Der Zusammenhang zwischen beiden Landschaftsbewertungsverfahren wird untersucht. Es zeigt sich, daß er statistisch hochsignifikant ist.
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Keywords
Landschaftspflege, Landschaftsplanung, Planungstheorie, Landschaftsbewertung
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Landschaft & Stadt, Stuttgart 8 (1976), 2, S. 70-81, Tab.; Lit.; Zus., engl.
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Landschaftspflege, Landschaftsplanung, Planungstheorie, Landschaftsbewertung