Novellierung der EG-Klärschlammrichtlinie und der deutschen Klärschlammverordnung.

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Wiesbaden

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1616-5829

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ZLB: Zs 4648-4

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Abstract

Mit der "Richtlinie des Rates vom 12.6.1986 über den Schutz der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft" (86/278/ EWG) hat die Europäische Kommission EU-weite Rahmenvorgaben für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung geschaffen. Damit sollte eine Rechtsangleichung der Regelungen über die Klärschlammverwertung und eine Harmonisierung der Schadstoffgrenzwerte in den EU-Länder erreicht werden. Zur Novellierung dieser Richtlinie plant die Europäische Kommission Anfang 2001 einen Richtlinienvorschlag vorzulegen. Die Bundesregierung wird bis zum 31.12.2002 den Entwurf einer Siedlungsabfallverordnung für die Verwertung von Abfällen (Klärschlämme und Bioabfälle) als Sekundärrohstoffdünger erarbeiten. In dieser Novelle sind auch die Vorgaben der beabsichtigten Neufassung der EG-Klärschlammrichtlinie zu berücksichtigen. difu

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Umweltpraxis

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Nr. 3

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S. 66-68

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