Negativzeugnisse für gefährliche Hunde.
Boorberg
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Datum
2001
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Um in Zukunft sog. gefährliche Hunde halten zu dürfen, bedarf es nach der Neufassung der Hundehalterverordnung vom 1.8.2000 entweder eines Negativzeugnisses für den entsprechenden Hund oder einer Erlaubnis zur Haltung dieses Hunds durch die örtliche Ordnungsbehörde. Die sog. unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen dürfen, sofern es sich um neu angeschaffte Hunde handelt, nach dem 31.7.2000 nicht mehr gehalten werden. Zu Fragen zur Erteilungs eines Negativzeugnisses: Landtag Brandenburg, Dritte Wahlperiode, Drucksache 3/1775, ausgegeben am 10.10.2000. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 1, Landesbeil.
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 6/Rdnr.B3