Erhaltung oder Gestaltung? Nutzen und Schaden von Ortsstatuten. Überlegungen am Beispiel Lübeck.

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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264
IRB: Z 36

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Abstract

Kritisch setzt sich der Verf. mit der Gestaltungssatzung für den Koberg-Platz in Lübeck auseinander. In der quantitativen und statistischen Analyse von Gestaltungsmerkmalen und dem Versuch, Gesetzmäßigkeiten zu entwickeln, sieht der Verf. die Gefahr einer Glättung architektonischer Unebenheiten hin zu einem Gleichmaß mit Surrogatcharakter. Vor allem in der Gegenüberstellung von Stadtbildpflege und Denkmalschutz zeigt sich besonders bei einer Altstadt wie Lübeck, daß eine noch so detaillierte Gestaltungssatzung keinen Ersatz für eine aktive Erhaltungspolitik bietet. Erst nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Erhaltung und Rekonstruktion erhält eine Gestaltungssatzung ihre Berechtigung. Gleichwertigen Ersatz oder Verbesserungen bringen Ortsstatute nach Meinung des Verf. nicht.

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Denkmalschutz, Siedlungsgestalt, Stadtbild, Stadtkern, Stadtbildanalyse, Stadtbildpflege, Gestaltungssatzung

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In: Bauwelt, Berlin 68 (1977), 13, S. 451-456, Abb.

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Denkmalschutz, Siedlungsgestalt, Stadtbild, Stadtkern, Stadtbildanalyse, Stadtbildpflege, Gestaltungssatzung

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