Das Verfahren der demokratischen Verfassungsgebung. Dargestellt am Beispiel Deutschlands 1848/49, 1919, 1948/49.
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SEBI: 77/143
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Abstract
Mit der Beschränkung des Gegenstandes auf die Schaffung einer formellen demokratischen Verfassung in Deutschland ist zugleich der zeitliche Rahmen der Untersuchung abgesteckt. Der erste Versuch, eine demokratische Verfassung zu geben, ist die Paulskirchenverfassung von 1849. Mit ihr, der Weimarer Verfassung von 1919 und schließlich dem Bonner Grundgesetz beschäftigt sich der Autor; ausgeklammert bleiben die Verfassungsgebung in den deutschen Ländern und in der damaligen Ostzone. Es wird von der staatsrechtlichen Lage ausgegangen, in der mit der Verfassungsgebung begonnen wird. Sodann wird untersucht, wie ein Verfahren zur Verfassungsgebung überhaupt in Gang kommt von der Findung der Subjekte der Verfassungsgebung, über die Aufgabenstellung, -verteilung, der Suche nach Lösungsmöglichkeiten bis zum endgültigen Text der Verfassung. Der Autor will folgende Fragen beantworten: wann entsteht ein Bedürfnis für eine Verfassung; wer soll dieses Bedürfnis befriedigen; wie wird eine befriedigende Verfassung geschaffen. difu
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Verfassungsgebung, Grundgesetz, Staatsrecht, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Recht, Geschichte, Politik
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Berlin: Duncker & Humblot (1976), 298 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Hamburg 1976)
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Verfassungsgebung, Grundgesetz, Staatsrecht, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Recht, Geschichte, Politik
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Schriften zum öffentlichen Recht; 310