Das haushaltsrechtliche Bepackungsverbot. Ein Beitrag zur Interpretation des Art. 110 Abs. 4 GG.
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1975
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SEBI: 75/1644
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DI
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Abstract
Das Bepackungsverbot ist ein verfassungsrechtliches Verbot, andere Vorschriften als solche, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auf den Zeitraum des jeweiligen Haushaltsgesetzes beziehen, in das Haushaltsgesetz aufzunehmen.Es wurde in Deutschland erstmals für die Preußische Verfassung von 1850 entwickelt.Vorläufer waren die frühkonstitutionellen Bedingungsverbote.Aus der Entstehungsgeschichte des Bonner Grundgesetzes ist zu schließen, daß das Bepackungsverbot aus Verfassungstradition aufgenommen worden ist.Im Rahmen der ,,vertikalen'' Schutzrichtung bewirkt dieses Verbot heute eine verfassungsrechtliche Übersicherung des Bundestages.Aktualität besitzt es aber in seiner ,,horizontalen'' Schutzrichtung, weil der Bundesrat bei der Haushaltsverabschiedung Rechtsverkürzungen hinnehmen muß (Verbot der Umwandlung des Haushaltsgesetzes in ein Zustimmungsgesetz).Das Bepackungsverbot erleichtert die haushaltspolitische Willensbildung.Einer Ausdehnung seines Geltungbereichs auf den Haushaltsplan bedarf es nicht.
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Berlin: Duncker & Humblot (1975), 116 S., Lit.; Zus.(jur, Diss.; FU/Berlin 1974)
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Schriften zum öffentlichen Recht; 263