Kommunale Selbstverwaltungsgarantie und gemeindliche Gebietsgestaltung.

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SEBI: 76/5713

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S

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Abstract

Es wird die Auffassung vertreten, daß die gegenwärtigen kommunalen Gebietsreformen in den westdeutschen Flächenstaaten die im geschichtlichen Prozeß herausgebildete kommunale Territorialstruktur insgesamt in Frage stellen, weil sie im Zuge einer gebietlichen Neuordnung unter dem zweckrationalen Kriterium der Steigerung der Verwaltungseffizienz tief in die politische, administrative und gesellschaftliche Substanz der Kommunen eingreifen.Da Art.28 Abs.2 GG - wie auch das Landesverfassungsrecht - die gemeindliche und gemeindeverbandliche Selbstverwaltung gewährleistet, stellt sich die Frage, ob diese weitgehende Gebietsreform verfassungsrechtlich zulässig ist, gegebenenfalls welche Grenzen und, innerhalb dieser Grenzen, welche Maßstäbe sich für die Beurteilung der einzelnen Gebietsveränderungen von Verfassungs wegen ergeben.Als problematisch wird nicht zuletzt die Formulierung des Art.28 GG angesehen, der die geschützte Einrichtung lokaler Eigenverwaltung zwar benennt, Inhalt und Grenzen aber nicht abschließend bezeichnet.Zur Lösung dieser Rechtsprobleme wird die kommunale Selbstverwaltungsgarantie auf ihre Aussagekraft für den gemeindlichen Gebietszuschnitt untersucht.

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Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindegebietsreform, Gebietsreform, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Berlin: Duncker & Humblot (1976), 317S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1975/76)

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Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindegebietsreform, Gebietsreform, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Schriften zum öffentlichen Recht; 308