Gesamtreform der Verwaltung in Niedersachsen.
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1969
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
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Zusammenfassung
Die Gesamtkonzeption der niedersächsischen Verwaltungsreform beruht wesentlich auf Gedanken der Stärkung der Verwaltungskraft, einer Vergrößerung der Verwaltungseinheiten, einer Beseitigung der Vielzahl von Sonderverwaltungsbehörden sowie einer Verlagerung von Aufgaben in die Ortsnähe und andererseits einer Stärkung der Richtlinienkompetenz der Ministerien, der Planungs- und Koordinationsbefugnisse der Bezirks- und Kreisbehörden. Die Verwaltungsreformkommission schlägt im Bereich der Gemeinden unter 20 000 Einwohnern die Bildung von Einheitsgemeinden durch Zusammenschluß mehrerer Gemeinden zu Verwaltungseinheiten von wenigstens 7000 bis 8000, mindestens jedoch 5000 Einwohnern vor. Zur Erhaltung bürgerschaftlicher Mitwirkung sollen die unselbständig gewordenen Gemeinden eine Ortsratsverfassung erhalten. Als Alternative schlägt die Kommission vornehmlich für dünn besiedelte Gebiete die Bildung von Samtgemeinden vor. Verbandsgemeinden werden abgelehnt. Im Bereich der städtischen Zentren werden Zusammenschlüsse von Stadt und Umland vorgeschlagen. Auf der Kreisebene sollen 60 Kreise zu 28 zusammengelegt werden. Im Bereich der staatlichen Verwaltung wird die Beibehaltung des dreigliedrigen Verwaltungsaufbaus empfohlen. Die Anzahl der Regierungsbezirke soll von acht auf vier reduziert werden.
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 8 (1969), 2, S. 306-328, Lit.; Zus., engl., franz.