Waldwirtschaft zwischen Ökonomie und Ökologie. Am Beispiel des baden-württembergischen Landeswaldgesetzes.
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1977
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ZZ
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SEBI: Zs 2350-4
BBR: Z 300a
IRB: Z 1043
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Zusammenfassung
Auf der Grundlage des Bundeswaldgesetzes müssen die Länder Landeswaldgesetze erlassen. Ziel ist die Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes aufgrund seiner Bedeutung für die Umwelt. Dies gilt vor allem für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, für Klima, Wasserhaushalt, Luftreinheit und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung. Die einzelnen Vorschriften des Gesetzes werden erläutert, wobei vor allem auf die Pflichten des Waldbesitzers, Entschädigungsfragen und die forstliche Verwaltungsorganisation eingegangen wird.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Landschaft & Stadt, Stuttgart 9 (1977), 1, Lit.; Zus.