Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über die Lauter.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Ges 44-4
BBR: Z 318
IRB: Z 1658
BBR: Z 318
IRB: Z 1658
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Am 7. Mai 1975 wurde zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreichs ein Abkommen über den Bau einer Straßenbrücke über die Lauter zwischen Lauterburg und Scheibenhardt unterzeichnet. Die 14 Artikel des Abkommens regeln folgende Einzeltatbestände Der Bau der Brücke wird als gemeinsame Maßnahme durchgeführt; er soll der Verbesserung der Straßenverbindungen zwischen beiden Staaten dienen. Die Kosten werden je zur Hälfte von den beiden Regierungen getragen. Planung, Ausschreibung, Vertragsvergabe, Bauüberwachung und Abrechnung übernimmt die französische Verwaltung. Eine deutsch-französische technische Kommission bereitet die Detailplanung vor. Das erforderliche Baugelände erwirbt jede Verwaltung in ihrem Gebiet. Jeder Staat wird Eigentümer derjenigen Teile der Brücke, die sich in seinem Hoheitsgebiet befinden.
Description
Keywords
Abkommen, International, Brückenbau
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
In: Verkehrsblatt, Dortmund 30 (1976), 8, S. 316-317
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Abkommen, International, Brückenbau