Ausgleichsanspruch bei nicht zu untersagendem Betrieb einer störenden Einrichtung.
Werner
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Datum
2000
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Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Düsseldorf
Sprache
ISSN
0340-7497
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039
IRB: Z 1039
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
a) Der Betreiber eines Drogenhilfezentrums und der Vermieter des Grundstücks, auf dem der Betrieb stattfindet, können als mittelbare Störer für die Behinderung des Zugangs zu dem Nachbargrundstück durch die Drogenszene verantwortlich sein, die sich auf der Straße vor den benachbarten Grundstücken bildet. b) Der Anspruch des Nachbarn auf Einstellung des Betriebes eines Drogenhilfezentrums wegen Behinderung des Zugangs zu seinem Grundstück kann wegen des Allgemeininteresses an der Aufrechterhaltung des Betriebes ausgeschlossen sein; in diesem Falle steht dem Nachbarn ein Ausgleichsanspruch in Geld zu, der sich an den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung ausrichtet. BGH, Urteil vom 7.4.2000 - V ZR 39/99. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 743-746