Richtlinien zum Wohnungsbau - Prämiengesetz 1975.
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1976
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ZZ
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SEBI: Kapsel
BBR: Z 517
IRB: Z 1036
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Zusammenfassung
Die Gewährung der Wohnungsbauprämie erfolgt für 1975 zum erstenmal nach den Bestimmungen des Wohnungsbau -Prämiengesetzes und den entsprechenden Rechtsvorschriften. Hierzu hat die Bundesregierung die allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen. Verf. erläutert vor allem die Abschnitte der WOPR, die sich auf die Prämiengewährung für Beiträge an Bausparkassen beziehen.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der langfristige Kredit, München (1976), 19, S. 622-627