Die rechtliche Bedeutung der Investitionskontrolle gemäß § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes nach Aufhebung der Fristen für Beanstandung und Untersagung.
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SEBI: 76/5565
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Zusammenfassung
Die in § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 1935 getroffene Regelung, die Befugnis der Energieaufsicht zur Beanstandung und Untersagung energiewirtschaftlicher Vorhaben zu befristen, ist mit der Verordnung über die Vereinfachung des Verfahrens 1939 dahingehend geändert worden, daß die Befristung außer Kraft gesetzt wurde. Seither ist die Beurteilung der Investitionskontrolle nach § 4 EnWG sehr umstritten. Im wesentlichen haben sich zwei Theorien gebildet 1. die Genehmigungstheorie und 2. die Untersagungstheorie. Die Studie ist bemüht, mittels aller möglichen rechtswissenschaftlichen Auslegungsmethoden und durch Bezug auf die Praxis den Theorienstreit beizulegen und das Ergebnis auf seine praktische Anwendungsmöglichkeit zu untersuchen.
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Energiewirtschaftsgesetz, Investitionskontrolle, Energieversorgungsunternehmen, Energieversorgung, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht, Wirtschaft, Recht, Verwaltung
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Düsseldorf: Rudolf Stehle (1976), XII, 97 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1976)
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Energiewirtschaftsgesetz, Investitionskontrolle, Energieversorgungsunternehmen, Energieversorgung, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht, Wirtschaft, Recht, Verwaltung