Zum funktionellen Wirken des sozialistischen Bildungsrechts bei der Führung der Schuldirektoren durch den Kreisschulrat

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SEBI: 76/5176

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Abstract

Unter dem Aspekt des Bildungsrechts, wie es nach dem VIII. Parteitag der SED und dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 seine Grundlage gefunden hat, will die Studie Wege aufzeigen, wie der Kreisschulrat durch bewußte Arbeit mit dem sozialistischen Bildungsrecht auf die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Oberschuldirektoren Einfluß nehmen kann und wie wesentliche Probleme im Prozeß der Führung der Direktoren zu lösen sind. Dazu zählt sie vor allem a) das sozialistische Bildungsrecht als Leitungsinstrument der Tätigkeit des Kreisschulrats im Zusammenhang mit den schulpolitisch-pädagogischen Aufgaben zu bestimmen; b) die inhaltlichen und methodischen Fragen der Gestaltung des Führungsprozesses zu erfassen; c) Formen der Anleitung und Kontrolle der Durchführung bildungsrechtlicher Normen zu finden.

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Bildungswesen, Bildungssystem, Sozialismus, Kreisschulrat, Schule, Verwaltungsorganisation, Pädagogik, Recht, Politik

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Halle/Saale (1974), 249, XXV, 8 Bl., Tab.; Lit.; Zus.(phil.Diss.; Halle-Wittenberg 1975)

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Bildungswesen, Bildungssystem, Sozialismus, Kreisschulrat, Schule, Verwaltungsorganisation, Pädagogik, Recht, Politik

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