Mehrfach- und Mehrzwecknutzung von Gemeinbedarfseinrichtungen.
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IFWP G 4133 SN-2/76
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Zusammenfassung
Im Sinne dieses Gutachtens werden als Gemeinbedarfseinrichtungen Freiflächen, Anlagen, Gebäude und Betriebe angesehen, die uneingeschränkt und eingeschränkt genutzt werden können. Mehrzwecknutzung bedeutet die Nutzung derselben Einrichtungen durch verschiedene Personengruppen für gleiche Zwecke. Primäres Anliegen des Gutachtens ist es, durch administrative Empfehlungen einen Beitrag zu leisten, um die große Diskrepanz zu verringern, die zwischen Wünschen und Forderungen einerseits und den begrenzten realen Möglichkeiten der Gemeinden andererseits besteht. Dabei wird nicht außer acht gelassen, daß die Ziele einer multifunktionalen Nutzung nicht nur ökonomischer Art sind, sondern ebenso bildungspolitische, soziale, städtebauliche und gesellschaftspolitische Überlegungen beinhalten.
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Bildungseinrichtung, Kultureinrichtung, Sporteinrichtung
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Köln: (1974), 113 S., Abb.; Tab.
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Bildungseinrichtung, Kultureinrichtung, Sporteinrichtung